Oft heißt es, dass wir als Menschen Suchende sind. Das mag wohl richtig sein. Sicher bin ich mir aber, dass es Freude macht, etwas zu finden: die verlorenen Schlüssel, den richtigen Lebenspartner, die passenden Schuhe zum Outfit oder sogar ein neues Grundrecht.
So ein Glückserlebnis hatte bestimmt das Bundesverfassungsgericht, als es das Allgemeine Persönlichkeitsrecht fand – irgendwo zwischen Artikel 1 und 2 oder in der Verbindung von beiden. Das Finden dieses Grundrechts war anscheinend nötig, um aufkommende Schutzlücken zu schließen. Angeboten hätte es sich auch, die dem Grundgesetz bekannte Ehre aus Art. 5 II GG für das Schließen dieser Schutzlücken heranzuziehen, also den verdienten Achtungsanspruch. Jedoch musste der Ehrbegriff hinter dem allgemeinem Persönlichkeitsrecht zurückstecken und von da an hieß es nicht mehr „Ehre, wem Ehre gebührt“ sondern „Persönlichkeitsrecht für alle“. Ein neues Grundrecht weiterlesen